Bauernschaften

Aldrup


Dieses Dorf, ganz im Süden unserer Landgemeinde, grenzt nach Südwesten an den Denghauser Mühlbach. Jenseits des Baches beginnt die Gemeinde Goldenstedt.
Wie die meisten der übrigen Dörfer rundherum ist Aldrup als ein altes Eschdorf einzuordnen. Der Aldruper Esch ist besonders klar aufgebaut und wenig verändert. Er liegt unmittelbar vor der Einfahrt zu den Höfen und nimmt eine Hanglage ein. Diese Eschanlage durfte in die ersten Jahrhunderte v. Chr. zurückreichen. Es war eine Gemeinschaftsflur. Vom 8. Jahrhundert an wurden diese Ackerstreifen durch Plaggendüngung aufgehöht. Eine Erweiterung der Ackerflur ergab sich durch die Anlage der Kämpe (ab 9. Jahrh.) Erst durch das Oldenburgische Verkoppelungsgesetz von 1858 wurden die Esche verkoppelt und alle Begrenzungslinien gradlinig festgelegt. Eine erneute Vergrößerung der Ackerflur brachte den Bauern die Gemeinschaftsteilung im 19. Jahrhundert.Der Dorfname veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte von Alathorp (1107) über Aldorpe (1479), Althorpe und Aledorpe zu Aldrup.

Eine altehrwürdige Urkunde von 1414 bezeugt, dass der Meierhof zu Aldrup zeitweise dem Junker von Diepholz gehörte.

Die vier alten Höfe Aldrups waren ursprünglich alle naher am Bach gebaut. Erst im vorigen Jahrhundert wurden die Häuser höher gesetzt und damit näher an den durchgehenden Weg nach Denghausen.

Den Hof Huntemann traf 1791 ein schweres Schicksal, als am 7. November zur Nachtzeit Wohnhaus und Schafstall vollkommen vernichtet wurden. Die Urkunden über die Entschädigung durch die Hannoversche Regierung liegen noch vor. Von dem dann erbauten Wohnhaus ist noch der Türbalken erhalten geblieben, dessen Inschrift hier wieder gegeben werden soll:

„Der Herr segne uns und behüte uns vor Krieg, Brand, Pest und allen Schaden. Der Herr lasse sein Antlitz leuchten über uns und sei uns gnädig und behüte alle, die hier ein- und ausgehen. Amen.“

Der Hof Rüdebusch mußte bis 1854 noch die gutsherrlichen Rechte der katholischen Kirche in Goldenstedt anerkennen. Diese Rechte wurden 1854 gegen eine Entschädigung aufgehoben. Eine Urkunde darüber ist erhalten. Es ist ein Schreiben der Ablösungskommission für das Herzogthum Oldenburg gem. Art. 134 des Entschädigungsgesetzes vom 14. 0kt. 1849. Die Entschädigungssumme betrug 266 Reichstaler,

Eine starke Veränderung des Dorfbildes erfolgte in den letzten Jahren durch die Wandlung des Bauernhofes Stöver zu der Großfirma Stövers Pommes-frites (heute Agrarfrost).