Pestrup
Aus der Geschichte des Dorfes Pestrup
Pestrup hat eine ehrwürdige Vergangenheit. Bereits im 11. Jahrhundert wird der Ort Petesdorpe genannt, also das Dorf des Peto. – Hier soll der Abt von Ringelheim ein Gut gehabt haben.
Im 16. Jahrhundert werden hier drei Hofe genannt:
Hof Sander to Petesdorpe (jetzt Hof Thees),
Hof Clauwes to Petesdorpe (jetzt Hof Ahlers),
Hof J. to Pestrupe (jetzt Hof Brinkmann).
Im 17. Jahrhundert wird zusätzlich ein Halberbenhof Cordt Leuße genannt (jetzt Hof Pleus).
Eine Urkunde von 1529 berichtet von den Einnahmen des Probstes Segebade Klüver von Wildeshausen; Es handelt sich da um die ständigen Gefälle, die zu Michaelis fällig waren, u.a. von Clawes und von Meineke in Pestorpe.
1659 wird von einer Personenschätzung berichtet.
1712 wird berichtet, dass Pestruper Bauern für das „Armenhauß“
St. Elisabeth“ gegeben haben, und zwar Hinrich Lüschen u. Gerd Sanders je 12 Thlr.
1723 zeigen die Pestruper Eingesessenen auf dem Amte an, dass die Bührener Einwohner ihnen 40 bis 50 Eich-Heister aus der Erde gerissen hatten.
1759 hatten die Pestruper Bauern im Durchschnitt eine Wirtschaftsgröße von 129 Scheffelsaat. Zu dieser Zeit hatten die Pestruper Bauern 4 – 5 Pferde; der Bestand an Kühen betrug 5 – 7.
1773 wurde die erste Kurhannoversche Landesaufnahme erstellt. Sie gibt für Pestrup 5 Brennstellen an.
1799 erfolgte die Regelung der Viehweide an der Hunte.
1854 – 1872 wurde die General-Theilung sowie die Partialtheilung auch in Pestrup vollzogen.
1909 Ankauf des Pestruper Gräberfeldes mit 531 Grabhügeln durch den Staat Oldenburg.
1913 Schuldverschreibung über 2000 Mark für den Schausseebau Pestrup – Bühren
1945 am 1. 1. brannte die große Scheune von Ahlers durch Brandbomben ab.
1963 wurden Fallschirm-Absprünge u. Reitjagden auf dem Gräberfeld verboten.
Ein amtliches Schreiben aus dem Jahre 1800
macht deutlich, daß die Pestruper Bauern nicht immer in guter Nachbarschaft mit den Bührenern auskamen. Hier der Text, der im Original nur mit großer Miihe gelesen werden konnte:
In Sachen der Eingesessenen zu Bühren, Kläger, wider die Eingesessenen zu Pestrup, Beklagte, Huede und Weide an der Hunte betreffend, wird bei den Teilen, wenn sie es verlangen, Copey des Protokolls vom 12ten J uni 1799 erkannt, und nach nicht erfolgter giitlicher Auseinandersetzung zum Bescheid erteilet:
daß die Kläger den Grund ihrer Klage gestalten die Beklagten nur des Vormittags den questionierten Weyde district an der Hunte zu behüten befugt. Nachmittags aber denselben mit ihrem Vieh zu meiden verbunden, binnen 4 Wochen rechtlicher Art nach zu erweisen schuldig, worauf, mit Vorbehalt des Gegenbeweises der Beklagten, ferner ergehen soll was Rechtens.
Decretum Wildeshausen, den 24ten Apr. 1800 König!. und Churfürstl. Amt
gez. Hinüber gez. Bode
Zur Nachricht für den Vermessungsbeamten zur geometrisch-technischen Ausführung der Partial-Theilungen.
Die Theilungs-Akten enthalten bis hierher nachstehende Bestimmungen resp. Verträge, welche zu beachten sind:
- Akte der Pestruper Grünte-theilung
- No.akt.3: Protokoll vom 3. Aug. 1854. Die Pestruper lnteressenten geben zu Prokoll, daß die übrigen betheiligten Dorfschaften an die Grünteflächen bei Pestrup keinen Anspruch machen werden.
- No.akt.12: Protokoll vom 11. Oct. 1855 ist vereinbart, daß jeder Pestruper Interessent seine Holzungen (Bäume) bis zur Theilung wegnehmen und verkaufen könne, nach der Theilung aber gehalten sein solle, das Holz gegen Txatum an den künftigen Eigentümer der Placken abzutreten.
- A.k:te der General-Theilung
- Die Aussetzung eines Ankündiger Plackens ist nach dem Protokoll vom 15. April 1858 Zif.38 abgelehnt.
- Zunächst Protokoll vom 15.Apr.1858, Ziffer 40 und dann im Protokoll vom 12., Sept. 1870 wiederholt, beantragt und allseitig zweckmäßig befunden in noch demnächst zu bestimmender Richtung für die Kleinenkneter Anbauen. einen Fußweg anzulegen.
- Protokoll vom 19. April 1858. Die Düngstruper Interessenten erklären: daß sie auf einen Vorzug für Weichholz verzichten wollen. Sonst sind 1/5 der Fläche für Weichholz und 1/3 für Hartholz bewilligt.
- Im vorstehenden Protokoll ist noch bestimmt, dass auf Anrechnung der ganzen Interessentenschaft bei den Schulen Spielplätze reserviert werden sollen.
- Die abgeschätzten Wasserpöhle sind nach dem Abschätzungsprotokoll vom 22. Febr. in der Karte bezeichnet und demnächst in Anrechnung zu bringen.
- Die bei den Verkoppelungen der 3 Dorfschaften verteilten Anschüsse aus der Gemeinheit sind aus den Akten zu entnehmen und bei den Partial Theilungen in Abrechnung zu bringen.
Wildeshausen, im Marz 1872 (Wigbert)
Opfer des ersten Weltkrieges:
Joh. Diedr. Apeler, geb. 1916 in Russland
Heinr. Wilh. Apeler, gef. 1918 in Frankreich
Diedr. Blumberg, gest. nach Verwundung 1915
Wilh. Blumberg, gef. 1915 in Russland
Opfer des 2. Weltkrieges:
Heinrich Ahlers, gef. 1945
Heinrich Husmann, vermisst
Martin Siegmund, gef. 1945
Die Schulverhältnisse von Pestrup
Im Zeitraum von 1700 bis 1840 hatten Bühren und Pestrup eine gemeinsame Schule, die nahe der Straße zwischen den beiden Dörfern stand. Noch heute spricht man dort von einem „Schoolkamp“ (nahe beim Klenke-Hof)
1840 wurde diese Schule aufgelöst, und die Schulkinder der beiden Dörfer mussten auf dem „Schoolpadd“ nach der neu erbauten Kleinenkneter Schule im Brook gehen.
Das alte Bührener Schulgebäude, ein Fachwerkbau, wurde 1840 an den Neubauer Hülsemeyer für 800 Reichsthaler verkauft und steht in den Grundmauern noch heute am Südrand von Bühren (Haus Scholz).
Seit 1969 werden nun die Pestruper Schulkinder mit dem Schulbus nach Wildeshausen gefahren. Zur Zeit hat Pestrup keine schulpflichtigen Kinder aufzuweisen.
Pestruper Gräberfeld
Eins der schönsten vorgeschichtlichen Denkmaler im Oldenburger Land und zugleich ein erstrangiges Schmuckstück Wildeshausens ist das Pestrupers Gräberfeld, etwa 2,5 km südlich von Wildeshausen gelegen.
Die etwa 500 Grabhügel auf einer Fläche von 36 ha stammen aus der späten Bronzezeit und der frühen Eisenzeit. Etwa von 900 bis 200 v. Chr. wurden hier die Toten der Umgebung verbrannt und die Urnen mit der Asche in kreisrunden Erdhügeln beigesetzt. Die Hügel haben Durchmesser von 6 bis 12 m und waren im Anfang wohl etwa 1 m hoch; sie sind durch Regen und Wind im Laufe der Zeit abgeflacht.
Die meisten dieser Hügel sind noch nicht wissenschaftlich erforscht, wohl aber sind viele von ihnen bei wilden Grabungen durchwühlt worden. Einzelgrabungen haben ergeben, dass in der Regel die Grabhügel je eine Urnengrabbestattung aufweisen; in einigen Hügeln konnten auch mehrere Bestattungen nachgewiesen werden.
Auf zwei Sonderformen sollte noch gewiesen werden. Im Nordteil des Gräberfeldes findet man ein paar Hügel mit Durchmessern von etwa 30 m und einer Höhe von etwa 1,20 m. Sie sind tellerartig geformt und werden im Volksmund „Königshügel“ genannt wegen der gewaltigen Ausmaße. Zu ihrer Anlage mussten rund 1000 m3 Erde transportiert und aufgeschichtet werden. Eine Grabung im Jahre 1958 ergab für diesen Hügel 4 Nachbestattungen. Man fand auch Anhaltspunkte dafür, dass größere Holzfeuer auf der Hügelplattform gebrannt haben, und man vermutet, dass diese Hügel die eigentlichen Verbrennungsplätze, gewissermaßen die Krematorien gewesen sind.
Im mittleren Bereich des Gräberfeldes befinden sich mehrere langgestreckte rechteckige Walle von etwa 30 m Lange, 4 bis 8 m Breite und 40 cm Hohe. Es handelt sich um Acker, bei denen auch Pflugfurchen nachgewiesen werden konnten. Man vermutet, dass im Rahmen von Bestattungsfeiern ein solcher Acker gepflügt wurde und dass damit Vorstellungen vom Weiterleben nach dem Tode verbunden waren. Solches „rituelle Pflügen“ war von Indien bis nach Nordeuropa verbreitet. Ein Gang über das Gräberfeld ist für den Besucher eine reizvolle Sache; einmalig schon ist der Anblick und das Erlebnis zur Zeit der Heideblüte Mitte bis Ende August. Doch nur durch die Schafhaltung kann die Heidefläche auf Dauer erhalten bleiben. Der Heimatverein hat durch den Bau des Schafkobens am Rand des Gräberfeldes seinen Teil dazu beigetragen, dass dieses Landschaftsbild sich dem Besucher so schön darbietet.
Derartige Hügelgräberfelder gibt es im Umkreis mehrere, jedoch sind sie weitaus kleinräumiger. Vielleicht werden kommende Geschlechter mit neuen Mitteln und Methoden manches Geheimnis lüften können, das über diesem Natur- und Denkmalschutzgebiet noch liegt. Dr. Dr. Wegner urteilt über unser Gräberfeld: „Einmalig in Europa“. Wir Wildeshauser dürfen stolz darauf sein.
Grabungsschutzgebiet „Pestruper Gräberfeld“
Am 10.1.1992 wurde die Verordnung über die Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Pestruper Gräberfeld“ veröffentlicht.
Die Verordnung gibt an, was in diesem Gebiet im Hinblick auf archäologische Denkmale künftig erlaubt bzw. nicht erlaubt ist und welche behördlichen und praktischen Wege dabei zu beschreiten sind.
Von der Möglichkeit, Grabungsschutzgebiete einzurichten, wurde bislang fast kein Gebrauch gemacht. Es ist dies die höchste Form des Schutzes, den unser Gesetz ermöglicht und ist geeignet, archäologisch besonders bedeutsame Flächen im derzeitigen Zustand zu bewahren.
Angesichts des enormen Landschaftsverbrauches der vergangenen Jahrzehnte (auch durch außerordentliche Intensivierung der Landwirtschaft) ist unser archäologisches Erbe in Gefahr, für immer zerstört zu werden. Daher nun die Einrichtung eines Grabungsschutzgebietes „Pestruper Gräberfeld“.
Bereits im frühen 19. Jahrhundert war die Bedeutung und Einzigartigkeit dieser Großen Hügelmekropole bekannt und bewusst. Jedoch fehlte es dem oldenburgischen Staat an Geld für einen Grundstückserwerb. Erst 1909 gelang es, ein verhältnismäßig kleines Areal der noch erhaltenen Grabhügel aufzukaufen und unter Denkmalschutz zu stellen (36 ha).
Das Gräberfeld gehört mit seinem Bestand von 531 Grabhügeln der Bronze- und Eisenzeit und weiteren 75 Grabhügeln in der näheren Umgebung zu den größten noch erhaltenen vorgeschichtlichen Nekropolen Mittel und Nordeuropas. Kulturhistorisch und wissenschaftlich ist das Gräberfeld von höchster Bedeutung.
Die in den 50-er Jahren durchgeführten Ausgrabungen eines Langhügels sowie eines sogenannten „Königshügels“ haben Einblicke in Totenkult, Totenverbrennung und rituelles Pflügen ermöglicht.
Das Gräberfeld erstreckt sich ursprünglich weiter nach Westen, Osten und Süden hin. Nach dem jetzigen Erkenntnisstand sind in diesem Gebiet noch 606 Grabhügel vorhanden; hinzu kommen 70 zerstörte Hügel.
Um ständige Gefährdungen zu beenden, wurde das Grabungsschutzgebiet verordnet. Alle über das Normalmaß hinausgehende Bodenveränderungen und -eingriffe sind künftig genehmigungspflichtig.
Das Wasserwerk Wildeshausen
Der geplante Ausbau einer zentralen Wasserversorgung für die Landkreise Oldenburg und Wesermarsch veranlassten den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV), im „Urstromtal“ der Hunte ein größeres Wasservorkommen zu erschließen.
Langjährige Untersuchungen zwischen Wildeshausen und Vechta bestätigten, dass bei Wildeshausen ein Werk mit der gewünschten Kapazität gebaut werden konnte. Die im Jahre 1961 in Betrieb genommene Versuchsanlage wurde 1966 durch das endgültige Wasserwerk ersetzt. Für dieses Werk besitzt der Verband Entnahmerechte in Hohe von 12,5 Mio m3 pro Jahr.
Auf der linken Seite der Hunte sind die Wasserfassungen A, B u. C und auf der. rechte Seite Fassung D.
Fassung A besteht aus einem 33 m tiefen Schrägbrunnen, (Gebäude westlich des NSG Rosengarten).
Fassung B besteht aus 3 Vertikalbrunnen. Sie befinden sich nahe beim Schafkoben des Gräberfeldes bzw. in den Waldungen nördlich davon.
Fassung C ist ein 26 m tiefer Horizontalbrunnen, dessen Brunnenschacht einen Durchmesser von 5 m hat. Er befindet sich nahe beim Gasthof Westphale, Bühren.
Fassung D besteht aus 17 Vertikalbrunnen, deren mittlere Tiefe 85 m betragt. Sie befinden sich beim Katenbäker Berg und nahe der Heilstätte.
Alle Brunnen sind mit Unterwasserpumpem ausgerüstet, die bei gleichzeitigem Betrieb aller Fassungen bis zu 1.500 m3 pro Std. in das Werk fördern können.
Das geförderte Grundwasser ist bakteriologisch einwandfrei. Es enthält aber Eisen, Mangan und überschüssige Kohlensäure und muss vor der Verwendung als Trinkwasser aufbereitet werden.
Nach der Restentsäuerung und ph Wert-Einstellung durch Kalkwasserdosierung fließt das fertige Trinkwasser in die Reinwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von 7.300 m3. Drei
drehzahlgeregelte Reinwasserpumpen können bis zu 1.800 m3 pro Std. in das Verbundnetz fördern.
Die Qualität des Trinkwassers ist so beschaffen, dass eine Chlorzugabe nicht erforderlich ist. Die Grenzwerte für Wasserinhaltsstoffe werden deutlich unterschritten.
(Beitrag von Herrn Thormählen, OOWV)
Der Dorfplatz in Pestrup
Wir Pestruper wollten schon lange einen Dorfplatz haben. Dorfleben hat einen geregelten Ablauf in Bezug auf Geburtstage, Hochzeiten und sonstige Jubiläen. Dach es fehlte uns noch ein Platz in der Natur. Am 13. April 1984 hatten wir eine erfolgbringende Zusammenkunft. Und bereits am 20. April wurde der Platz bestimmt. Wir entschieden uns für den Wallauslauf unter Ahlers drei Buchen. Magdalene stimmte unserm Plan zu. Alle Pestruper halfen bei der Fertigstellung mit. Der Platz wurde mit Feldsteinen eingerahmt, die von Brinkmanns Schafstall stammten. Bänke und Tische wurden aufgestellt. 11. Mai 1985 war unser schöner Platz fertig. Von Mai bis Oktober jeweils am ersten Freitag halten wir unsere Grillabende ab. Es ist so eingeteilt, dass jeder Haushalt einmal im Jahr die Bewirtung übernimmt. Im Wechsel mit unserm Nachbardorf Bühren werden Kaffeenachmittage durchgeführt. Zu Pfingsten stellen wir immer einen Pfingstbaum auf. Im Jahre 1989 wurde hier Manfred Pleus als Schützenkönig abgeholt. Viele Gäste tragen sich in unser Dorfbuch ein, wenn sie hier zu einer Rast verweilen. Die Leute kommen oft von weither, von Pinneberg bis Lüdenscheid. In der einen Buche steht eingeschnitzt „1944 waren hier russische Kriegsgefangene.“ Sie waren hier als Helfer bei der Scheinwerferstellung tätig. In Ahlers Scheune (am Dorfplatz) schliefen sie und wurden nicht bewacht. Das klingt sehr schön, doch trotzdem wünschen wir uns so etwas nicht wieder. Wir wollen auch weiterhin dort in Ruhe sitzen und „van dit un dat snacken“.
Hans Gunter Voß